Die nachstehend aufgeführten Montagebedingungen gelten in Verbindung mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen sind auf die bestehenden DIN-Vorschriften und Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore abgestimmt. Soweit in unseren Montagebedingungen keine Regelungen getroffen sind, gelten ergänzend die Vorschriften der VOB in seiner jeweiligen neuesten Fassung.
Die Anlieferung für die Montage erfolgt wenn nicht anders vereinbart, in der Bundesrepublik Deutschland frei Baustelle, ansonsten nach Vereinbarung. Nach Anlieferung auf der Baustelle wird die Montage in der Regel unverzüglich in einem Zuge durchgeführt. Der Einbautermin wird mit unserer Montageabteilung vereinbart. Bei Montageunterbrechungen, die nicht von uns zu vertreten sind, werden wir zusätzlich entstehende Kosten nach Aufwand an den Auftraggeber weiterberechnen. Fugenabdichtung: Abdichtungen nach DIN 18360 Ziffer3.1.4.5, VOB Teil C gehören nicht zu unseren Nebenleistungen.
Bei Montagebeginn müssen alle Tor- und Türöffnungen in den festgelegten Maßen vorhanden sein. Die lichte Weite muss rechtwinklig und die Rückseite der Träger bzw. das Mauerwerk in einer Fläche liegen und ungehindert zugänglich sein, um die Arbeiten ohne Wartezeiten aufnehmen zu können. Zur Befestigung der Tür- oder Torrahmen, Lauf- und Führungsschienen, Abhängung der Lauf- und Führungsschienen, Konsolen usw., benötigen wir bauseits geeignete Befestigungsmöglichkeiten an der Unterkonstruktion gemäß unseren Detailzeichnungen. Fehlen diese Voraussetzungen, müssen sie vor der Montage abgeklärt werden. Am Torblatt wird für die vorgeschriebene Kennzeichnung ein Typenschild angebracht.
Die elektrische Verkabelung der einzelnen Aggregate, einschließlich Stromzuführung, erfolgt in der Regel bauseits. Bei Aufträgen einschließlich der elektrischen Verdrahtung der Toranlage muss bauseits die Lieferung und Montage des Hauptschalters, die Netzzuleitung zum Schaltkasten (in unmittelbarer Nähe des Elektro-Motors / Steuerung), sowie deren Absicherung erfolgen. Die Montage erfolgt durch geeignete Monteure bzw. in Einzelfällen durch von uns beauftragte Montage-Fachfirmen.
Bauseitige Leistungen (sofern nichts anderes vereinbart)
- der Baustellenbereich muss bis zum Montageort mit PKW bzw. LKW zu jeder Zeit ungehindert befahrbar sein.
- Die Bodenbeschaffenheit muss geeignet sein für die gefahrlose Verwendung für Montagegerüsten und Leitern.
- Der Fertigfußboden muss vorhanden sein bzw. im Bereich der Toröffnungen ein verbindlich angebrachter Meterriß.
- Ein Netzanschluss 220 V bzw. 400 V / 50 Hz in Tornähe, max. 25m Entfernung vom Tor mit Cekon-Steckdose.
- Die Elektro-Installationen und Befestigung der elektrischen Bedien- und Steuerteile (siehe Montage)
- Eventuell anfallende Maurer- Stemm-, Putz- und Versiegelungsarbeiten
- Bereitstellung von Schuttcontainern für Verpackungsmaterial oder Bauschutt, Abfuhr bauseits.
Die Montage wird in der Regel zu einem vereinbarten Netto Festpreis ausgeführt. Bei Abrechnung auf Stundenbasis werden die gesetzlichen Tages- und Übernachtungspauschalen, sowie Fahrtkosten zugrundegelegt. Für Arbeitszeiten außerhalb unserer regulären Betriebszeiten gelten folgende Zuschläge: von 17:00 – 20:00 Uhr 25% Zuschlag, von 20:00 – 24:00 Uhr 50% Zuschlag, für Nachtarbeit nach 24:00 100% Zuschlag auf den vereinbarten Stundensatz. Für Wochenendarbeiten gilt: Samstag 25% Zuschlag, Sonn- und Feiertage 100% Zuschlag auf den vereinbarten Stundensatz.
Die vereinbarten Montagepreise wurden für einen reibungslosen Einbau in einem Zuge kalkuliert. Wartezeiten, Verzögerungen oder Montageunterbrechungen, die nicht von uns verursacht wurden, müssen wir gesondert nach Aufwand an Sie weiterberechnen. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen durch unsere Monteure gelten nur, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Einsätze am Tag der Schadensmeldung werden als Noteinsatz, innerhalb von 24 Stunden nach Schadensmeldung als Eilauftrag eingestuft. Für diese Einsätze gelten erhöhte Stundensätze, da laufende Baustellen abgebrochen werden müssen.
Die Oberflächenqualität unserer Tore entspricht dem Industriestandard. Lackfehler und Oberflächenbeschädigungen der Toransichtsflächen berechtigen nicht zum Kaufpreiseinbehalt. Wir sind berechtigt, durch Montage entstandene Lackfehler oder Beschädigungen der Oberfläche nachzubessern.
Mit Beendigung der Montage wird der Kunde oder ein Beauftragter in die Torbedienung eingewiesen (Probelauf der Tore). Anschließend erfolgt die Endabnahme, die in einer Abnahmebestätigung festzuhalten ist. Eine Benutzung der Toranlage vor der Endabnahme ist nicht zulässig, da wir sonst jegliche Gewährleistung ablehnen. Wird eine Abnahme jedoch aus Gründen – die wir nicht zu vertreten haben – nicht sofort möglich, gilt die Leistung 10 Tage nach Montageende als abgenommen. Die Abnahme darf wegen nicht wesentlicher Mängel, zu deren Beseitigung wir uns verpflichten, oder wegen Fehlens bauseitiger Leistungen, nicht verweigert werden.
(nur gültig, wenn ein Wartungsvertrag abgeschlossen ist, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart)
- Auf alle feststehenden Teile der Toranlage (mechanische Teile), 2 Jahre Gewährleistung
- Auf alle beweglichen Teile der Toranlage (ohne Verschleißteile), 2 Jahre Gewährleistung
- Auf alle elektrischen Teile (E-Motor, Schalter usw.), nach den Richtlinien der Elektro-Industrie
Die Gewährleistung beginnt mit dem Liefer- bzw. Einbautag. Für Verschleißteile wird keine Gewährleistung übernommen.